Rechtsprechung
   BFH, 22.01.1999 - VI B 293/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,6046
BFH, 22.01.1999 - VI B 293/98 (https://dejure.org/1999,6046)
BFH, Entscheidung vom 22.01.1999 - VI B 293/98 (https://dejure.org/1999,6046)
BFH, Entscheidung vom 22. Januar 1999 - VI B 293/98 (https://dejure.org/1999,6046)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,6046) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Kindergeld - Aufhebung - Ausbildungsstelle - Sozialhilfe - Werbungskosten - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussicht

  • Judicialis

    EStG § 32 Abs. 4 Satz 2; ; SGB X § 104; ; FGO § 142 Abs. 1; ; ZPO § 114; ; ZPO § 115 Abs. 1; ; ZPO § 120; ; ZPO § 115 Abs. 2; ; ZPO § 122 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 32 Abs. 4 S. 2
    Kindergeld; Höchstgrenze gem. § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 921
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 15.09.1992 - VII B 62/92

    Haftung eines Geschäftsführers einer GmbH für die Nichtabgabe von

    Auszug aus BFH, 22.01.1999 - VI B 293/98
    Ist aber bei summarischer Prüfung (vgl. Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 142 Anm. 7) der Ausgang des Klageverfahrens offen, sind die Erfolgsaussichten der Klage als hinreichend i.S. des § 114 ZPO anzusehen (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 15. September 1992 VII B 62/92, BFH/NV 1994, 149; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., § 142 FGO Tz. 10).
  • BFH, 07.03.2002 - III R 22/01

    Ausbildungshilfe - Öffentliche Kasse - Ausbildungsfreibetrag - Grundsatz der

    Soweit der VI. Senat des BFH im Beschluss vom 22. Januar 1999 VI B 293/98 (BFH/NV 1999, 921), bestätigt durch Urteil vom 20. Juli 2000 VI R 121/98 (BFH/NV 2001, 97) entschieden hat, bei der Ermittlung der für den Kindergeldanspruch maßgebenden eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes könnten auch vorab entstandene Werbungskosten zur Erlangung eines Arbeitsverhältnisses als negative Werbungskosten bereits berücksichtigt werden, ist die gesetzliche Bestimmung in § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG weder tatbestandlich noch bezüglich der Höhe des Grenzbetrages mit der im Streitfall anzuwendenden Regelung zum Ausbildungsfreibetrag in § 33a Abs. 2 Satz 2 EStG zu vergleichen.
  • BFH, 20.07.2000 - VI R 121/98

    Kindesbezüge bei Fortbildungskosten

    a) Der Senat hat bereits im Beschluss vom 22. Januar 1999 VI B 293/98 (BFH/NV 1999, 921) bei summarischer Prüfung eine derartige Verrechnung für möglich gehalten.
  • FG Bremen, 24.02.2000 - 499114K 1

    Au-pair-Aufenthalt einer Abiturientin in den USA als Berufsausbildung für eine

    Das ist im Hinblick auf die nachgewiesenen Einkünfte aus dem Au-pair-Verhältnis und aus zwei Beschäftigungsverhältnissen in der zweiten Jahreshälfte einerseits und die Beförderungskosten für Hin- und Rückflug, die Aufwendungen für das Visum, die Gebühren für die Vermittlungsinstition und den Kautionsverlust und im Hinblick darauf, daß auch die in der zweiten Jahreshälfte entstandenen Bewerbungskosten als Werbungskosten zu berücksichtigen sind (BFH Beschluß vom 22. Januar 1999 VI B 293798, DStRE 1999, 430), auch nicht zweifelhaft und bedarf daher keiner weiteren Erörterung.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht